Seite 1 von 2

Garantie/Gewährleistung

Verfasst: Mittwoch 13. März 2013, 12:26
von Errai
Jettilack hat geschrieben: Mal was anderes ! Wie sieht das ganze denn mit der Garantie aus wenn man sich da Federn rein baut ?
Nicht das VW dann sagt die geben keine Garantie mehr ?!?!? :eh:
Also erstma vorweg, sobald das auto nicht mehr serienmäßig ist, verliert man anspruch auf garantie/gewährleistung bei den betroffenen teilen.

Sobald am fahrwerk z.b. Was verändert wird, is alles was mit stoßdämpfer, lager, achsen, spurstangen, sogar die lenkung (speziell hier lenkgetriebe) aus der garantie herausgenommen. Und machts kein unterschied ob die teile tüv geprüft und eingetragen sind.

Als ich z.b. das problem mit dem dachhimmel an der heckscheibe hatte, hat mich mein vw service berater gefragt ob ich was an der antenne verändert hab weil die ja schwarz is (mein jetta weiß) und er musste vw auch mitteilen welche tieferlegung mein auto hat. Also wenn sich vw blöd gestellt hätte, hätten se gesagt, dass durch das harte fahrwerk ja mehr vibrationen im auto sind und sich dadurch der kleber gelöst hat.

War aber nicht der fall, normalerweise bekommt man in den zwei ersten jahren durchweg seine garantieansprüche durch (wenn denn der fehler nicht von einem selbst egal ob fahrlässig, grob fahrlässig oder mit vorsatz kam)
Mit der anschlussgarantie fallen ja auch wieder punkte raus, die man in der normalen garantie hätte. Und wenn ihr euch ma durchgelesen habt was in der garantie enthalten is und nicht enthalten is wirds einem schon fast schlecht :P

Gruß,
Erol

Re: Garantie/Gewährleistung

Verfasst: Mittwoch 13. März 2013, 12:30
von VW-Neuling
Lohnt sich da eine Garantieverlängerung mit bereits verbauten Federn, hatte ich eigentlich vor...? :?

Re: Garantie/Gewährleistung

Verfasst: Mittwoch 13. März 2013, 12:33
von Bordone
:thumpup: thema abgeschlossen :D

Denke aber hier kommt es mehr auf den freundlichen an als auf vw selber, die sehen den wagen ja nicht und nehmen immer die angaben des händlers als grundlage.

Anderes beispiel, meine nachbarn legen jeden wagen mit h&r federn runter, obs der golf 4, golf 5, audi a1, audi a5 oder nächste woche der q5 wird. Bisher hatten die nie probleme bei garantieansprüchen

Edit: garantieverlängerung muss sich nicht immer lohnen, es kommt darauf an was gedeckt wird und dann wie hoch und vorallem was ausgenommen ist.

Re: Garantie/Gewährleistung

Verfasst: Mittwoch 13. März 2013, 12:40
von Errai
Genau, es liegt dann auch immer im ermessen des vw händlers selbst was er dann an die vw garantie abteilung weitergibt. Also auch immer freundlich zum freundlichen sein, weil jaaaa es gibt auch ein ranking für euch als person die jeder vw mitarbeiter einsehn kann (da steht dann z.b. freundlicher, unproblematischer oder schwieriger, anstrengender kunde) ;)

Garantieverlängerung geht glaubich auch nur in den ersten 4 wochen nach neukauf.
Habs bei mir nicht gemacht, weil nachdem was ich gelesen hab, was da alles rausfällt, hat es für mich keinen sinn gemacht

Re: Garantie/Gewährleistung

Verfasst: Mittwoch 13. März 2013, 13:02
von Bordone
Aufs aussehen des autos kommt es ja auch an, ob das ne baumarkt-atu-blingbling kiste ist oder gepflegt und dezent tiefergelegt mit eingetragener markenware

Re: Garantie/Gewährleistung

Verfasst: Mittwoch 13. März 2013, 13:26
von Jettilack
Danke Erol für deinen geöffneten Thead :thumbup:

Hab gar nicht gewusst das VW eine Ranking liste für kunden hat. ;)
Ich hab meinen Wagen ja als Jahreswagen gekauft somit habe ich 1 Jahr Händlergarantie
und könnte diese nach Ablauf dieses Jahres auch verlängern um 3 Jahre. Da ich mein Auto jetzt schon öfter in der Werkstatt hatte denke ich das es ratsam ist diese zu verlängern.

Wie sieht das jetzt aus wenn ich die H&R federn von VW bestellen lasse und einbauen lasse ? Ist zwar nicht gerade Geldbeutel schonend aber wenn Sie daraufhin weiter Gewährleistung geben ist es mir das schon wert. :yawn:

Re: Garantie/Gewährleistung

Verfasst: Mittwoch 13. März 2013, 15:32
von Errai
Da bin ich mir nicht sicher, aber in dem fall fungiert die vw werkstatt glaubich, genauso wie eine nicht vw werkstatt. Da es kein orig vw teil ist, ist hier auch kein anspruch auf garantie. Was anderes wäre es, wenn einer nen normalen trendline jetta hat und dich da ein orig vw sportfahrwerk einbauen lässt

Re: Garantie/Gewährleistung

Verfasst: Mittwoch 13. März 2013, 15:37
von Jettilack
Ich bin mir selbst gerade unschlüssig.
Aber mit paar 18 Zöllern sollte der jetta schon bisschen runter. Will ja kein Country draus machen :D

Re: Garantie/Gewährleistung

Verfasst: Mittwoch 13. März 2013, 16:02
von Errai
Also wie gsagt, wenn se sich querstellen, KANN der garantieanspruch verweigert werden. Aber hab da auch noch nie was negatives gehört.

Re: Garantie/Gewährleistung

Verfasst: Sonntag 28. April 2013, 20:18
von Kojack28
Ist es eigentlich so das wenn es ein Garantiefall Ist, das VW Kostenlos ein Leihwagen stellen muss?