Also erstma vorweg, sobald das auto nicht mehr serienmäßig ist, verliert man anspruch auf garantie/gewährleistung bei den betroffenen teilen.Jettilack hat geschrieben: Mal was anderes ! Wie sieht das ganze denn mit der Garantie aus wenn man sich da Federn rein baut ?
Nicht das VW dann sagt die geben keine Garantie mehr ?!?!?![]()
Sobald am fahrwerk z.b. Was verändert wird, is alles was mit stoßdämpfer, lager, achsen, spurstangen, sogar die lenkung (speziell hier lenkgetriebe) aus der garantie herausgenommen. Und machts kein unterschied ob die teile tüv geprüft und eingetragen sind.
Als ich z.b. das problem mit dem dachhimmel an der heckscheibe hatte, hat mich mein vw service berater gefragt ob ich was an der antenne verändert hab weil die ja schwarz is (mein jetta weiß) und er musste vw auch mitteilen welche tieferlegung mein auto hat. Also wenn sich vw blöd gestellt hätte, hätten se gesagt, dass durch das harte fahrwerk ja mehr vibrationen im auto sind und sich dadurch der kleber gelöst hat.
War aber nicht der fall, normalerweise bekommt man in den zwei ersten jahren durchweg seine garantieansprüche durch (wenn denn der fehler nicht von einem selbst egal ob fahrlässig, grob fahrlässig oder mit vorsatz kam)
Mit der anschlussgarantie fallen ja auch wieder punkte raus, die man in der normalen garantie hätte. Und wenn ihr euch ma durchgelesen habt was in der garantie enthalten is und nicht enthalten is wirds einem schon fast schlecht

Gruß,
Erol