Koma hat geschrieben:Hey, ja Scan mache ich immer bevor ich etwas codiere. Verwendet habe ich die Beta Versin 11.10.0 - funktioniert auch alles ganz gut, auch mit den Tür-stg. hattest du mir ja damals empfohlenrobert hat geschrieben:Hallo!
Das freut mich! Hast Du vorher ein Scan gemacht? Welche Version vom VCDS verwendest Du? Bei der Version 10.6.4 kannst Du nämlich das Jetta-Türsteuergerät nicht auslesen und codieren. Die neueste Vision (11.11.1) vom VCDS kannst ziemlich alles aufrufen und codieren Es gäbe noch einiges, was Du codieren könntest, wie zum Beispiel das Abschalten des Tagesfahrlichtes beim Blinken (Tagfahrlicht geht auf jener Seite aus, wo der Blinker eingeschaltet ist) ähnlich wie beim Audi.
Hab eh schon einige Codierungen modifiziert - nur das war das erste Mal dass eine neue Funktion 5 Anläufe brauchte um codiert zu werden..
Das ist klar, aber die Werkstätten können/dürfen scheinbar nicht anders - Stichwort Haftbarkeit, siehe untenrobert hat geschrieben:
P.S.: VW wollte die Türsteuergeräte tauschen, bzw. ein Softwareupdate auf diese aufspielen. Das Ganze wäre aber mehr oder minder sinnlos gewesen, denn wenn im BCM die Beifahrerspiegelabsenkung nicht aktiviert ist, dann kann es nicht gehen. Auch wenn im neuen Türsteuergerät die Sitz-und Spiegelmemory nicht angehakt ist, dann geht es ebenfalls nicht. Es wäre dann eine Lotterie, ob es im Türsteuergerät aktiviert ist oder nicht.Jap, eben wegen besagter Haftbarkeit. Geht bei der Fehlersuche etwas defekt, haftet die Werkstatt für den Schaden. Daher wird zwecks Rückendeckung von Salzburg/WOB ein Lösungsweg gefordert. Ist das Problem nicht bekannt, ist es entweder "Stand der Technik" oder ein gewiefter Mechatroniker macht sich von selbst auf die Fehlersuche (nachdem der Kunde mehrmals bei der Geschäftsführung urgiert hat), aber in der Hoffnung, dass er nicht noch mehr kaputt macht als eh schon hin is...robert hat geschrieben: Was mich an dieser Stelle besonders stört ist, dass die Werkstätten bei solch einem einfachen Fehler hilflos sind, bzw. aber auch die Techniker vom Importeur in Salzburg. Die Werkstätten können nur hoffen, dass sie nie einen Audi A8 oder Q7 mit Elektronikprobleme in die Werkstätte bekommen, wenn schon ein so kleiner Fehler sie scheitern lässt.
Aber das Thema gibts ned nur bei VW, sondern auch bei einigen anderen Marken (MB C-Klasse eines Arbeitskollegen, auch so ein Trauerspiel mit dem ESP...)
Werkstatt sichert sich ab - auf Kosten der Kunden
Edit: Im Anhang der Autoscan-Log vor der Programmierung mit allen originalen Einstellungen, wie vom Werk geliefert. Wenn ich wieder dazu komme, werde ich den Scan vom dzt. Zustand posten.
...da hast schon recht, aber da geht es weniger um die Haftung, als mehr, dass VW das nicht haben will, dass Werkstätten codieren. Die meisten Extras sind bereits in den Steuergeräten vorhanden und werden dann nur aktiviert oder nicht, wie zum Beispiel die Alarmanlage. Man müsste nur eine Sirene einbauen und du hast eine funktionierende Alarmanlage.
Die Werkstadttester können in dieser Form gar nicht codieren, sondern werden mittels Standleitung mit Daten versorgt.
Bei Deinen ersten Antworten hast du geschrieben, dass Du die Version 10.6.4 vom VCSD verwendet hast. Diese Version konnte nicht ins Türsteuergerät und deshalb ist das mit der Codierung fehlgeschlagen. Ich würde an Deiner Stelle das neue 11.11.1 auf Deinen Rechner spielen, dann hast auch Zugang auf die hinteren Türsteuergeräte.
Gruß Robert