cptnjck hat geschrieben:Ich habe nun mehr als 200.000 runter und fahre mehr als 50.000Km im Jahr. Ich fahre sowieso nicht mehr zu VW, daher lasse ich keine neue Software drauf spielen. Ich habe im Netz gelesen, dass das rein rechtlich gesehen keine Pflicht ist und für den TÜV aus diesem Grund keine Bedingung sein kann. Da ich Rechtschutzversichert bin, werde ich mich erkundigen, falls es beim anstehenden TÜV im März Probleme geben sollte. Ich werde jedenfalls keine möglichen oder eventuellen Nachteile in Kauf nehmen. Für mich wäre allein ein höherer Verbrauch sehr leidig und würde stark ins Geld gehen...
Ich habe auch bereits von Fällen gelesen, bei denen VW das ohne Einverständnis trotzdem beim Service oder Werkstattbesuch erledigt hat. VW Werkstätten sollen hier Angeblich auf Anweisung von VW handeln. Wenn man also auf die neue Software verzichten möchte, dann sollte man nicht mehr zu VW...
Sollte es zu späteren Schäden bei VW Modellen durch die Software kommen, hat man hier sicherlich den Vorteil, zunächst abzuwarten.
Hallo Zusammen,
ich melde mich nochmal zurück. Habe nun mehr als 275.000Km immer noch ohne die neue Software runter. Nach unzähligen Schreiben von VW blieb ich weiter untätig

. Nun habe ich mit meinem Anwalt gesprochen und werden das Update machen. Die Chancen sind nämlich höher nach dem Update bei Schäden zu klagen anstatt gegen das Udate und gegen den Entzug der Fahrerlaubnis vorzugehen. Denn der TÜV steht wieder mal an und im Gegensatz zu 2016 prüft der TÜV nun den Software Stand. Ich habe extra meinen TÜV Prüfer des Vertrauens gefragt. Ein Brief vom KBA ist Ende 2017 angekommen, in dem wird mit Weiterleitung an die örtliche KFZ-Zulassungsbehörde am 05.03.18 gedroht. Die KFZ-Zulassungsbehörde könnte dann ab dem 05.03.18 schreiben und die Zulassung entziehen.
Ich werden somit am 02.02.18 updaten und danach den Mehrveerbrauch genau errechnen. Dazu habe ich seit mehreren Wochen und über mehrere zig-tausend Kilometer den Verbrauch nach Kombiinstrument und den tatsächlichen Verbrauch errechnet und notiert. Sollte der Verbrauch erheblich steigen, werde ich entsprechend klagen. Denn bei knapp 60.000Km im Jahr wirken sich bereits 10% nicht unerheblich aus. Damit ich noch im Februar und März entsprechende Anzahl an Tankfüllungen habe zum Vergleich, warte ich nicht bis Anfang März, sondern mache das Update schon jetzt Anfang Februar. Nach einigen Beiträgen hier bzgl. ARG und in anderen Foren hat sich das durchaus gelohnt und keinerlei Nachteile beim TÜV in 2016 ergeben sowie beim betrieb des Fahrzeugs. Im Gegenteil, ich fahre immer noch ohne außerplanmäßige Reparaturen mit vollster Zufriedenheit mit meinem 2.0 TDI.
Ich vermute allerdings, dass die AGR im innerstädtischen Betrieb verstopfen. Denn bei einem unabhängigen Abgastest im TV wurde festgestellt, dass der Ausstoß nur in der Stadt reduziert wird. Auf der Autobahn wurde der Ausstoß nicht reduziert. Könnte bedeuten, dass ich vielleicht keine Probleme haben werde, da ich fast überhaupt nicht in Städten fahre. Ich fahre nur ca. 10% Landstraße und ansonsten Autobahn.
PS: Es gibt zwielichtige Software Spezis, die das AGR abschalten können, auch noch nach einem Defekt. Natürlich ist dies für den Halter strafbar. Taxis und LKW haben häufig sogar illegal DPF und AGR ausgeschaltet. Es gibt dazu einiges zu lesen und zu sehen (TV, Youtube, etc.). Und das Beste ist, der TÜV soll es nichtmal feststellen können. Genau so mit der Abschaltung des Ad-blue. Es kam letztens ein toller Beitrag hierzu bei Kabel 1. Die Polizei hat mobile Kontrollen auf den Autobahnen ins Leben gerufen. Ich werden diesen Weg nicht gehen, da der TÜV sicherlich nach den Sendungen im TV und nach der Thematik in der Politik sicherlich bald KFZ auf illegale Software prüfen wird.