Modifikation bei Finanzierung?
Modifikation bei Finanzierung?
Hi Leute,
ich wollte euch mal fragen, ob ihr wisst, inwiefern man seinen VW modifizieren darf, wenn dieser finanziert wird. Ich meine in den Unterlagen gelesen zu haben, dass vorher Abstimmungen mit dem Händler stattfinden müssen und ein eventueller Wertverlust durch eine Zahlung ausgeglichen werden muss.
Nun zur eigentlichen Sache.
Das einzige, was ich trotz Finanzierung gern vornehmen lassen würde, ist der Einbau von anderen Federn. Wisst ihr, ob das Zustimmung durch den Händler finden wird und wenn ja, ob ich da noch was draufzahlen muss zwecks "Wertverlust" des Wagens?
Danke euch.
ich wollte euch mal fragen, ob ihr wisst, inwiefern man seinen VW modifizieren darf, wenn dieser finanziert wird. Ich meine in den Unterlagen gelesen zu haben, dass vorher Abstimmungen mit dem Händler stattfinden müssen und ein eventueller Wertverlust durch eine Zahlung ausgeglichen werden muss.
Nun zur eigentlichen Sache.
Das einzige, was ich trotz Finanzierung gern vornehmen lassen würde, ist der Einbau von anderen Federn. Wisst ihr, ob das Zustimmung durch den Händler finden wird und wenn ja, ob ich da noch was draufzahlen muss zwecks "Wertverlust" des Wagens?
Danke euch.
Re: Modifikation bei Finanzierung?
Mein Händler hat mir diesbezüglich nichts gesagt, aber grundsätzlich gilt natürlich der Eigentumsvorbehalt. Das heißt bis zur vollständigen Bezahlung des Guts bleiben die Eigentumsrechte beim Verkäufer und du darfst über das Gut nicht frei verfügen. Du bist in der Regel während der Finanzierung auch nicht im Besitz des Fahrzeugbriefs. Das bedeuted bauliche Veränderungen kannst du garnicht einfach so durchführen lassen und müßtest diesbezüglich sowieso mit deinem Händler sprechen.
Ob dein Händler der Modifikation zustimmt oder nicht, das ist etwas was nur dein Händler beantworten kann. Generell ist es natürlich so, daß wenn du die Ballonfinanzierung anwendest, daß du dann in den ersten Jahren lediglich den zu erwartenden Wertverlust finanzierst, weshalb man dich auch nach deiner jährlichen Fahrleistung gefragt hat. Danach kannst du ja entscheiden, ob du eine Restfinanzierung durchführst, den Wagen auf den Hof stellst und tschüß oder auf den Hof stellst und wieder einen Neuen dort finanzieren läßt. Natürlich bist du für den weiteren Wertverlust wie Mehrkilometer oder Schäden verantwortlich - ob du diese bei Fahrzeugübergabe bar bezahlst oder bei Restfinanzierung oder Finanzierung eines Neuen bezahlst, kannst du mit dem Händler aushandeln.
Bei einer Tieferlegung ohne Sportstoßdämpfer oder ohne daß diese Modifikation von einem Fachbetrieb gemacht wird, könnt ich mir vorstellen, daß der Händler sowas als Eigentümer des Fahrzeuges ablehnen könnte, da du über das Fahrzeug durch den Eigentumsvorbehalt ja nicht frei verfügen kannst und wenn das Risiko für Schäden dem Händler bei der geplanten Modifikation zu hoch erscheint, würde ich es dem Händler als Recht zusehen, daß er es ablehnen kann. Letztendlich kann dir diese Frage ob oder ob nicht nur der Händler beantworten, vielleicht besteht er auf den Umbau in dessen Fachwerkstatt.
Ob dein Händler der Modifikation zustimmt oder nicht, das ist etwas was nur dein Händler beantworten kann. Generell ist es natürlich so, daß wenn du die Ballonfinanzierung anwendest, daß du dann in den ersten Jahren lediglich den zu erwartenden Wertverlust finanzierst, weshalb man dich auch nach deiner jährlichen Fahrleistung gefragt hat. Danach kannst du ja entscheiden, ob du eine Restfinanzierung durchführst, den Wagen auf den Hof stellst und tschüß oder auf den Hof stellst und wieder einen Neuen dort finanzieren läßt. Natürlich bist du für den weiteren Wertverlust wie Mehrkilometer oder Schäden verantwortlich - ob du diese bei Fahrzeugübergabe bar bezahlst oder bei Restfinanzierung oder Finanzierung eines Neuen bezahlst, kannst du mit dem Händler aushandeln.
Bei einer Tieferlegung ohne Sportstoßdämpfer oder ohne daß diese Modifikation von einem Fachbetrieb gemacht wird, könnt ich mir vorstellen, daß der Händler sowas als Eigentümer des Fahrzeuges ablehnen könnte, da du über das Fahrzeug durch den Eigentumsvorbehalt ja nicht frei verfügen kannst und wenn das Risiko für Schäden dem Händler bei der geplanten Modifikation zu hoch erscheint, würde ich es dem Händler als Recht zusehen, daß er es ablehnen kann. Letztendlich kann dir diese Frage ob oder ob nicht nur der Händler beantworten, vielleicht besteht er auf den Umbau in dessen Fachwerkstatt.
Re: Modifikation bei Finanzierung?
Danke für die ausführliche Beschreibung. Dass der Händler hier das letzte Wort hat, steht außer Frage! Mal sehen... ich frag dann wohl mal nach, wenn ich den Wagen hab.
Re: Modifikation bei Finanzierung?
Warum nicht jetzt? Vielleicht kommts dir billiger, wenn du es noch vor der Zulassung machen läßt.
Re: Modifikation bei Finanzierung?
Achso.. daran hab ich nicht gedacht. Problem ist halt nur, dass ich ihn schon vorher gern mal sehen und fahren wollte und erst dann entscheiden, ob ich das wirklich möchte.
Re: Modifikation bei Finanzierung?
also als ich mein jetta umgebaut hab wollt ne mei händler unbedingt sehn und war begeistert 

Re: Modifikation bei Finanzierung?
DitoErrai hat geschrieben:also als ich mein jetta umgebaut hab wollt ne mei händler unbedingt sehn und war begeistert

Re: Modifikation bei Finanzierung?
Also ich schon, weiß nicht wie es mit Erol steht. Ich muss aber auch dazu sagen, dass ich meine Autoverkäufer aus meiner Schulzeit kenne und er mich gestern erst angerufen hat, weil sich einer seiner Kunden für eine Folierung interessiert 

Re: Modifikation bei Finanzierung?
Hmhm ok. Ich werd trotzdem noch warten mit den Federn. Erstmal den Wagen im Original fahren. 
